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AKM - ASKÖ-Rahmenvereinbarung

Für die öffentliche Darbietung urheberrechtlich geschützter Musik und Texte stehen den Komponisten, Autoren und sonstigen Rechteinhabern gemäß Urheberrechtsgesetz Tantiemen zu. Die AKM trägt Sorge dafür, indem sie den Veranstaltern solcher Darbietungen die dafür nötige Aufführungsbewilligung gegen Entgelt erteilt (Verwertungsgesellschaftengesetz, staatliche Betriebsgenehmigung der AKM).

Die Höhe des Aufführungsentgeltes an die AKM ist tariflich festgelegt.

Die Tarife werden gem. Verwertungsgesellschaftengesetz auf der Website der AKM www.akm.at veröffentlicht (sog. Autonomer Tarif).

Die Breitensportvereine ASKÖ, ASVÖ, Sport Union gehören zu dem kleinen Kreis der Dach/Fachverbände, die besondere Begünstigung eines Rahmenvertrages genießen. Das bedeutet konkret Begünstigungen bei der Höhe des Aufführungsentgeltes an die AKM.


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