AKM Neuregelung

Die 3 Dachverbände haben mit der AKM eine Zusatzvereinbarung für alle jene Sportvereine (bzw. deren Sektionen) für die die Verwendung von Musik im sportlichen Trainingsbetrieb zwingend notwendig ist, geschlossen.

Für Mitgliedsvereine, in denen Sportarten ausgeübt werden, zu deren Ausübung aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen Musik zwingend notwendig ist, beträgt das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebes im vereinsinternen Rahmen € 65,- brutto pro Jahr und Mitgliedsverein.

Folgende Sportarten sind von der Möglichkeit zur Pauschalierung betroffen:

  • Rhythmische Gymnastik
  • Aerobic
  • Capoeira
  • Freestyle
  • Synchronschwimmen
  • Eiskunstlauf
  • Dressurreiten
  • Voltigieren
  • Ballett
  • Tanzsport
  • Show-Dance
  • Rock'n Roll
  • Sportakrobatik
  • Cheerleading

Alle diese Vereine haben ein Anmeldeformular (download hier) auszufüllen und statutenmäßig unterfertigt umgehend an die ASKÖ-NÖ zu senden, die die Weiterleitung an die AKM übernimmt. Auf Basis der eingelangten Anmeldeformulare stellt die AKM der ASKÖ eine entsprechende Rechnung und die ASKÖ stellt den betroffenen Vereinen die 65,--/Jahr in Rechnung.

 

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