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Wissenswertes für Vereine

AKM - ASKÖ-Rahmenvereinbarung

Für die öffentliche Darbietung urheberrechtlich geschützter Musik und Texte stehen den Komponisten, Autoren und sonstigen Rechteinhabern gemäß Urheberrechtsgesetz Tantiemen zu. Die AKM trägt Sorge dafür, indem sie den Veranstaltern solcher Darbietungen die dafür nötige Aufführungsbewilligung gegen Entgelt erteilt (Verwertungsgesellschaftengesetz, staatliche Betriebsgenehmigung der AKM).

Die Höhe des Aufführungsentgeltes an die AKM ist tariflich festgelegt.

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Neuerungen bei Vereinsfesten

Nachhaltig durchgeführte entgeltliche gesellige Veranstaltungen stellen grundsätzlich keine Tätigkeit zur unmittelbaren Zweckverwirklichung eines begünstigten Rechtsträgers dar. Für die Beurteilung, ob die Summe dieser Veranstaltungen einen entbehrlichen Hilfsbetrieb (kleines Vereinsfest) oder einen begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb (großes Vereinsfest) darstellt, ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob das Fest ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Die Zahl der Besucher ist dabei nicht von Belang.

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Sport und Steuer

Sportler, Vereine und Verbände sind nicht nur ein Spezialgebiet von Siart + Team, sondern eine echte Herzensangelegenheit von Rudi Siart. Seine persönlichen Erfahrungen als Nationaltrainer im Hammerwurf qualifizieren Ihn im Besonderen dazu Sport und Steuerberatung wirkungsvoll zu verbinden. Von diesem Spezialwissen profitieren Sportler, Vereine und Verbände gleichermaßen.
Gerade haben wir unser kostenfreies Informationsportal www.sport-steuer.at für Sportler und Vereine neu gestaltet und erweitert! Dort (und im Anhang) finden Sie ganz aktuelle und leicht verständliche Erklärung, wann bspw. das PRAE-Formular und wann die Letztverbraucherliste zu verwenden ist! Gerne können Sie diesen Text für Homepage, Newsletter, etc. verwenden.

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